Kosten
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie behandle ich Privatversicherte und Selbstzahlende. Bei entsprechender Voraussetzung können auch gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), welche die Vergütung aller psychotherapeutischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der Erstattung hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Auch Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach den geltenden Bestimmungen.
Selbstzahlende
Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, vereinbaren wir gemeinsam den Behandlungsplan. So können die Termine flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden, es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) behandelt zu werden. Dies kann zutreffen, wenn sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden konnten. Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten und der Antragstellung.
Psychologische Beratung
Die psychologische Beratung wird als Selbstzahlerleistung angeboten. Eine Sitzung von 50 Minuten Dauer kostet 150 €.